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Österreich – Unterhaltungsdienste – Dienstleistungskonzessionsvertrag: Recht zur Veranstaltung von Konzerten und Events in Schönbrunn

Schloß Schönbrunn Kultur- und Betriebsges.m.b.H.

Ausschreibungstext in der Originalsprache.

Auftragsgegenstand

Zur Vergabe gelangt ein Dienstleistungskonzessionsvertrag (§ 6 Abs 1 BVergGKonz 2018). Der ausschreibungsgegenständliche Dienstleistungskonzessionsvertrag verpflichtet den Konzessionär zur Veranstaltung von Konzerten und Events in den Räumlichkeiten der Orangerie des Schlosses Schönbrunn ("Orangerie").

Technische und administrative Bedingungen

Alle Bedingungen anhand der offiziellen Dokumente prüfen.

Dokumente

Bewertung

Erklärbarer Regelwert; keine Eignungsgarantie.

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Zu prüfende Angaben

Alle Bedingungen anhand der offiziellen Dokumente prüfen.

Frist: Nicht angegeben

Veröffentlichter Betrag: Nicht angegeben